Seite 4

Liebe Mitglieder,
ich gehe davon aus, dass Mehrheitsbeschlüsse von allen Betroffenen akzeptiert werden; also auch der Beschluss der Mitgliederversammlung zu den Arbeitsstunden vom 21. Februar 2003. Dieses ist offensichtlich nicht der Fall.


Protokollauszug:
Der Betrag für den Arbeitseinsatz, vermindert um 2,00 € (zum Ausgleich des möglichen Zinsverlustes), wird zusammen mit dem Beitrag im April eines Jahres eingezogen. Werden die Arbeitsstunden abgeleistet, erfolgt die Rückerstattung am Ende eines Jahres. Diese Regelung wird erstmals im Jahr 2004 angewendet.

Vorstehender Beschluss wurde mit 31 Ja-Stimmen, 2 Nein - Stimmen und 1 Enthaltung protokolliert.

Anlässlich der Einladung zur diesjährigen Mitgliederversammlung wurde - wie immer - darauf hingewiesen, dass Anträge gemäß den Bestimmungen der Satzung (§ 9 Abs. 4) vorgelegt werden können; dieses ist nicht geschehen.
Es ist mir daher unerklärlich, dass nach erfolgter Mitgliederversammlung im Februar dieses Jahres - wenn auch wenige - Briefe eingegangen sind, die die Weigerung enthalten, den o.a. Beschluss umzusetzen. Unverständlich auch deshalb, da diese Mitglieder bei der diesjährigen Versammlung anwesend waren und ihre Meinung hätten äußern bzw. zur Diskussion stellen können.

Noch eine Klarstellung:

Es war nie beabsichtigt, den Arbeitsstundenersatz jährlich einzuziehen und aufsummieren zu lassen.
Diese "Sterbekasse mit Rückzahlungsverpflichtung an die Erben", wie sie auch genannt wurde, entspringt nun wirklich einer regen Phantasie.
Um dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21. Februar 2003 seine in ihn hineininterpretierte Brisanz zu nehmen, hat der Vorstand in seiner Sitzung am 16. März 2004 beschlossen, den Gegenwert der Arbeitsstunden am 15. des der Ableistung folgenden Monats an die Mitglieder zurückzuzahlen, die Ihre Arbeitsstunden im Vormonat vollständig erbracht haben.

1. Beispiel:

Einzug des Gegenwertes der Arbeitsstunden von Justus Rückhand erfolgte im April 2004
Ableistung von 8 Stunden im Mai 2004
Rückzahlung des Gegenwertes 15.Juni 2004

2. Beispiel:

Einzug des Gegenwertes der Arbeitsstunden von Kriemhilde Vorhand erfolgte im April 2004
Ableistung von 4 Stunden im Mai 2004
Ableistung von 4 Stunden im Oktober 2004
Rückzahlung des Gegenwertes 15. November 2004

Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Saison 2004
Ihr
Detlef Batz
(Kassenwart)

Zurück